Grundlagen

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) einfach erklärt

Die Einnahmenüberschussrechnung – kurz EÜR, oft auch „Einnahmen-Überschuss-Rechnung" oder „EUER" geschrieben – ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Deutschland. In diesem Ratgeber erfährst du, was die EÜR ist, wer sie machen muss, wie das Zufluss-Abfluss-Prinzip funktioniert und wie du deine EÜR Schritt für Schritt selbst erstellst.

Aktualisiert: Juni 2026 Lesezeit: ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die EÜR ermittelt den Gewinn als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
  • Sie gilt für alle, die nicht buchführungspflichtig sind – Freiberufler, Kleinunternehmer und kleinere Gewerbetreibende.
  • Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt, wann das Geld fließt.
  • Die EÜR wird als Anlage EÜR elektronisch über ELSTER abgegeben.

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie beantwortet eine einzige Frage: Wie viel Gewinn hast du in einem Jahr gemacht? Die Formel ist denkbar einfach:

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben. Mehr braucht es im Kern nicht. Keine doppelte Buchführung, keine Bilanz, keine Inventur.

Anders als bei der Bilanzierung musst du keine Bestandskonten führen und keine Forderungen oder Verbindlichkeiten ausweisen. Du erfasst schlicht, was an Geld reingekommen und was rausgegangen ist. Genau deshalb ist die EÜR für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer die mit Abstand beliebteste Form der Gewinnermittlung.

Wer muss eine EÜR machen?

Die EÜR dürfen alle nutzen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Konkret betrifft das:

Für Gewerbetreibende gelten seit dem Wachstumschancengesetz folgende Grenzen (§ 141 AO). Wer darunter bleibt, darf die einfache EÜR machen:

KennzahlGrenze pro Jahr
Jahresumsatz800.000 €
Jahresgewinn80.000 €

Erst wenn ein Gewerbebetrieb beide Grenzen dauerhaft überschreitet, wird die doppelte Buchführung mit Bilanz Pflicht. Freiberufler sind davon nie betroffen.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Das Herzstück der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Es bedeutet: Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht – nicht, wann du die Rechnung gestellt hast. Genauso wird eine Ausgabe in dem Jahr berücksichtigt, in dem du sie bezahlst.

Ein Beispiel: Du schreibst im Dezember 2025 eine Rechnung, das Geld kommt aber erst im Januar 2026. Dann gehört diese Einnahme in die EÜR 2026. Das macht die EÜR so unkompliziert – du orientierst dich einfach an deinem Kontoauszug.

EÜR oder Bilanz – der Unterschied

MerkmalEÜRBilanz
PrinzipZufluss-Abfluss (Geldfluss)Leistungszeitpunkt
BuchführungEinfachDoppelt
Inventur nötig?NeinJa
AufwandGeringHoch
Für wen?Freiberufler, Kleinunternehmer, kleine GewerbeKaufleute, GmbHs, größere Betriebe

Aufbau der EÜR: Einnahmen & Ausgaben

Damit das Finanzamt deine EÜR auswerten kann, werden Einnahmen und Ausgaben in Kategorien sortiert, die exakt der amtlichen Anlage EÜR entsprechen. Typische Posten sind:

Betriebseinnahmen

Betriebsausgaben

EÜR in 4 Schritten erstellen

  1. Belege & Buchungen sammeln. Halte alle Einnahmen und Ausgaben mit Datum, Betrag und Beleg fest – am besten laufend, nicht erst am Jahresende.
  2. Kategorien zuordnen. Ordne jede Buchung der richtigen ELSTER-Kategorie zu (z. B. „Wareneinkauf" oder „Telekommunikation").
  3. Gewinn berechnen. Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn – die Grundlage für deine Steuer.
  4. Anlage EÜR über ELSTER abgeben. Die Werte werden in die Anlage EÜR in ELSTER übertragen und mit der Steuererklärung übermittelt.

Wer das nicht in einer Excel-Tabelle von Hand machen möchte, nutzt eine App: EÜR Einfach erfasst Buchungen samt Beleg, schlägt automatisch die passende ELSTER-Kategorie vor und erstellt die fertige EÜR auf einen Tap.

Deine EÜR – ohne Excel, ohne BWL-Studium

Die EÜR App EÜR Einfach erfasst Einnahmen, Ausgaben, Fahrten und Belege, sortiert alles nach amtlicher ELSTER-Gliederung und exportiert deine fertige EÜR als PDF oder DATEV. Einmal kaufen, kein Abo.

Typische Fehler vermeiden

Häufige Fragen zur EÜR

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn ergibt sich aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip – entscheidend ist, wann das Geld fließt.

Wer muss eine EÜR machen?

Alle nicht buchführungspflichtigen Selbstständigen: Freiberufler (immer), Kleinunternehmer sowie Gewerbetreibende unterhalb der Grenzen von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr.

Wie unterscheidet sich die EÜR von der Bilanz?

Bei der EÜR zählt der Geldfluss, bei der Bilanz der Leistungszeitpunkt. Die EÜR kommt ohne doppelte Buchführung, Inventur und Bestandskonten aus und ist damit deutlich einfacher.

Bis wann muss die EÜR abgegeben werden?

Die EÜR ist Teil der Steuererklärung und wird als Anlage EÜR über ELSTER übermittelt. Die Steuererklärung ist in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig; mit Steuerberater verlängert sich die Frist.

Kann ich die EÜR ohne Steuerberater erstellen?

Ja. Mit sauber dokumentierten Buchungen und der richtigen Kategorie-Zuordnung ist das problemlos möglich. Eine App wie EÜR Einfach übernimmt Zuordnung und Berechnung automatisch.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr.