Beispiel

EÜR-Beispiel: So sieht eine fertige Einnahmenüberschussrechnung aus

Du möchtest wissen, wie eine fertige EÜR konkret aussieht? In diesem Beispiel rechnen wir die Einnahmenüberschussrechnung eines typischen Kleinunternehmers Schritt für Schritt durch – mit echten Positionen, Summen und Gewinn. So siehst du genau, was am Ende auf dem Papier steht.

Aktualisiert: Juni 2026 Lesezeit: ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
  • Jede EÜR folgt der Formel Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn.
  • In unserem Beispiel: 24.500 € − 6.400 € = 18.100 € Gewinn.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG rechnen mit Brutto-Beträgen – ohne Umsatzsteuer und Vorsteuer.
  • Die Zahlen werden in die Anlage EÜR übertragen und über ELSTER abgegeben.

So ist jede EÜR aufgebaut

Egal ob Freelancer, Handwerker oder Online-Shop: Der Aufbau jeder Einnahmenüberschussrechnung ist identisch. Du listest oben alle Betriebseinnahmen auf, darunter alle Betriebsausgaben – und die Differenz ist dein Gewinn.

Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn. Mehr ist es im Kern nicht. Das folgende Beispiel zeigt genau das – mit konkreten Zahlen.

Das komplette EÜR-Beispiel

Stell dir eine selbstständige Texterin vor, die als Kleinunternehmerin arbeitet. So sieht ihre EÜR für ein komplettes Jahr aus:

Betriebseinnahmen

PositionBetrag
Umsätze aus Dienstleistungen24.000 €
Verkauf von Anlagevermögen500 €
Summe Betriebseinnahmen24.500 €

Betriebsausgaben

PositionBetrag
Wareneinkauf / Material3.200 €
Telefon & Internet720 €
Bürobedarf & Software1.080 €
Fahrtkosten (1.000 km × 0,30 €)300 €
Verpflegungspauschalen280 €
Fortbildung400 €
Abschreibung Laptop (AfA)420 €
Summe Betriebsausgaben6.400 €

Gewinn

RechnungBetrag
Summe Betriebseinnahmen24.500 €
− Summe Betriebsausgaben6.400 €
= Gewinn18.100 €

Der Gewinn von 18.100 € ist die Grundlage für die Einkommensteuer. Genau dieser Wert landet später in der Steuererklärung.

Die wichtigsten Positionen erklärt

Brutto oder Netto?

Eine zentrale Frage bei jedem EÜR-Beispiel: Rechnest du mit Brutto- oder Netto-Beträgen? Das hängt von deinem umsatzsteuerlichen Status ab.

Unsere Texterin ist Kleinunternehmerin nach § 19 UStG. Das bedeutet: Sie weist auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und zieht im Gegenzug keine Vorsteuer aus ihren Ausgaben. Deshalb rechnet sie durchgehend mit Brutto-Beträgen – die Umsatzsteuer spielt für sie schlicht keine Rolle. Wäre sie regelbesteuert, müsste sie Netto-Werte erfassen und Umsatzsteuer sowie Vorsteuer separat ausweisen. Mehr dazu im Ratgeber EÜR für Kleinunternehmer.

Vom Beispiel zur eigenen EÜR

Das Prinzip ist immer gleich: Sammle deine Einnahmen und Ausgaben, ordne sie den richtigen Kategorien zu und bilde die Differenz. Wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst, zeigt der Ratgeber EÜR erstellen. Mit den eigenen Zahlen kommst du so genauso schnell zum Ergebnis wie in diesem Muster.

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Häufige Fragen zum EÜR-Beispiel

Wie sieht ein EÜR-Beispiel aus?

Ein EÜR-Beispiel besteht aus zwei Blöcken: oben werden alle Betriebseinnahmen aufgelistet und summiert, darunter alle Betriebsausgaben. Die Differenz aus Summe Einnahmen minus Summe Ausgaben ergibt den Gewinn. In unserem Muster sind das 24.500 € Einnahmen minus 6.400 € Ausgaben = 18.100 € Gewinn.

Wie berechne ich den Gewinn in der EÜR?

Der Gewinn ist immer Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG: Du rechnest mit den Beträgen, die in dem Jahr tatsächlich zu- oder abgeflossen sind. Im Beispiel: 24.500 € − 6.400 € = 18.100 €.

Rechne ich in der EÜR mit Brutto oder Netto?

Das hängt von deinem Status ab. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer, daher rechnen sie mit Brutto-Beträgen. Wer regelbesteuert ist, erfasst Netto-Beträge und führt Umsatzsteuer und Vorsteuer separat aus.

Wo trage ich die Zahlen aus dem Beispiel ein?

Die Werte gehören in die amtliche Anlage EÜR, die elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt wird. Jede Position wird dort der passenden Zeile bzw. Kategorie zugeordnet.

Brauche ich für jede Position einen Beleg?

Ja. Jede Betriebseinnahme und jede Betriebsausgabe muss durch einen Beleg nachweisbar sein – Rechnung, Quittung oder Eigenbeleg. Ohne Beleg erkennt das Finanzamt eine Ausgabe im Zweifel nicht an.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr.