Freiberufler

EÜR für Freiberufler & Selbstständige

Als Freiberufler hast du es bei der Gewinnermittlung besonders einfach: Du darfst immer die Einnahmenüberschussrechnung machen – egal wie hoch dein Gewinn ist. In diesem Ratgeber erfährst du, wer als Freiberufler gilt, warum du nie bilanzieren musst, welche Betriebsausgaben du absetzen kannst und wie deine EÜR konkret aussieht.

Aktualisiert: Juni 2026 Lesezeit: ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
  • Freiberufler nach § 18 EStG sind nie buchführungspflichtig und dürfen immer die EÜR machen.
  • Die Höhe des Gewinns spielt keine Rolle – es gibt keine Bilanzierungspflicht für Freiberufler.
  • Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen keinen Handelsregistereintrag.
  • Absetzbar ist alles, was betrieblich veranlasst ist – von Hardware bis Fortbildung.

Wer ist Freiberufler?

Ob du Freiberufler bist, regelt § 18 EStG. Das Gesetz zählt dort die sogenannten Katalogberufe auf – also Tätigkeiten, die als freiberuflich gelten. Dazu gehören unter anderem:

Entscheidend ist, dass deine Tätigkeit auf einer eigenen Fachkenntnis beruht und du sie selbstständig, eigenverantwortlich und leitend ausübst. Wer eine dieser Tätigkeiten ausübt, gilt steuerlich als Freiberufler – und genießt damit einige Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden.

Freiberufler vs. Gewerbe – der Unterschied

Die Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe ist nicht nur eine Formalie, sondern hat handfeste steuerliche Folgen. Der wichtigste Unterschied: Freiberufler genießen mehrere Erleichterungen, die Gewerbetreibenden verwehrt bleiben.

MerkmalFreiberuflerGewerbe
GewerbesteuerNeinJa (ab Freibetrag)
HandelsregisterNicht nötigGgf. Pflicht
GewerbeanmeldungNeinJa
BuchführungspflichtNieAb den Grenzen § 141 AO
GewinnermittlungEÜR (immer möglich)EÜR oder Bilanz

Als Freiberufler zahlst du keine Gewerbesteuer und musst dich nicht ins Handelsregister eintragen. Das spart Geld und Bürokratie – ein echter Vorteil deiner Tätigkeit.

Warum Freiberufler immer die EÜR machen dürfen

Hier liegt der größte Vorteil: Freiberufler sind nie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Während Gewerbetreibende ab einem bestimmten Umsatz oder Gewinn eine Bilanz erstellen müssen, gilt das für dich als Freiberufler nicht – unabhängig davon, wie gut dein Jahr läuft.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist damit deine Standardform der Gewinnermittlung. Der Gewinn ergibt sich nach der einfachen Formel:

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben. Keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, keine Inventur – egal, wie hoch dein Honorarumsatz ist.

Die Buchführungsgrenzen nach § 141 AO (800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn) gelten nur für Gewerbetreibende. Als Freiberufler bist du davon nie betroffen.

Typische Betriebsausgaben für Freiberufler

Jeder Euro, den du als Betriebsausgabe absetzt, mindert deinen Gewinn – und damit deine Steuer. Absetzbar ist alles, was betrieblich veranlasst ist. Für Freiberufler sind das typischerweise:

Bewirtungskosten sind nur zu 70 % abziehbar. Halte Anlass, Teilnehmer und Beleg fest – das verlangt das Finanzamt.

Rechenbeispiel: EÜR eines Freiberuflers

Nehmen wir eine freiberufliche Designerin. Sie hat im Jahr Honorareinnahmen und die typischen Ausgaben eines kreativen Freiberufs. So sieht ihre EÜR vereinfacht aus:

PositionBetrag
Honorareinnahmen (Betriebseinnahmen)52.000 €
Hardware & Software− 4.200 €
Arbeitszimmer / Homeoffice− 1.260 €
Fortbildung & Fachliteratur− 1.800 €
Reise- & Fahrtkosten− 2.100 €
Telefon, Internet, Versicherungen− 1.640 €
Gewinn (zu versteuern)41.000 €

Aus 52.000 € Einnahmen werden nach Abzug der Betriebsausgaben 41.000 € Gewinn. Genau dieser Betrag ist die Grundlage für deine Einkommensteuer. Je sauberer du deine Ausgaben dokumentierst, desto niedriger fällt dein zu versteuernder Gewinn aus.

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Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig?

Auch als Freiberufler stellt sich die Frage nach der Umsatzsteuer – denn freiberuflich und umsatzsteuerpflichtig schließen sich nicht aus. Du hast zwei Möglichkeiten:

Welche Variante für dich günstiger ist, hängt von deinen Einnahmen und Ausgaben ab. Die Details und ein konkretes Beispiel findest du im Ratgeber EÜR für Kleinunternehmer.

Häufige Fragen zur EÜR für Freiberufler

Müssen Freiberufler eine EÜR machen?

Freiberufler nach § 18 EStG sind nie zur doppelten Buchführung verpflichtet und ermitteln ihren Gewinn deshalb über die Einnahmenüberschussrechnung. Die EÜR ist für Freiberufler die Standardform: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn.

Ab welchem Gewinn muss ich als Freiberufler bilanzieren?

Als Freiberufler musst du nie bilanzieren. Die Buchführungsgrenzen nach § 141 AO von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn gelten ausschließlich für Gewerbetreibende. Du darfst die EÜR unabhängig von der Höhe deines Gewinns immer nutzen.

Welche Ausgaben kann ich als Freiberufler absetzen?

Absetzbar ist alles, was betrieblich veranlasst ist: Hardware und Arbeitsmittel, Software-Abos, Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale, Fachliteratur, Fortbildungen, Reise- und Fahrtkosten (0,30 € pro Kilometer), Telefon und Internet sowie betriebliche Versicherungen. Bewirtungskosten sind zu 70 % abziehbar.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich auch nicht ins Handelsregister eintragen. Das unterscheidet sie von Gewerbetreibenden, die ab einem bestimmten Gewinn Gewerbesteuer zahlen.

Brauche ich als Freiberufler einen Steuerberater?

Nein. Mit sauber dokumentierten Buchungen und der richtigen Kategorie-Zuordnung kannst du die EÜR problemlos selbst erstellen. Eine App wie EÜR Einfach übernimmt Zuordnung, Berechnung und Export automatisch.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr.