GbR

EÜR für die GbR – Gewinn ermitteln und verteilen

Eine GbR ist die einfachste Form, sich zu zweit oder mehrt selbstständig zu machen – steuerlich hat sie aber ein paar Besonderheiten. In diesem Ratgeber erfährst du, was eine GbR ist, wann sie ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln darf, wie die gesonderte und einheitliche Feststellung funktioniert und wer am Ende den Gewinn versteuert.

Aktualisiert: Juni 2026 Lesezeit: ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine GbR ist eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Gesellschaftern (Mitunternehmerschaft).
  • Ist sie nicht buchführungspflichtig, ermittelt sie den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung.
  • Der Gewinn wird per gesonderter und einheitlicher Feststellung auf die Gesellschafter verteilt.
  • Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung.

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Rechtsform für eine gemeinsame selbstständige Tätigkeit. Sie entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen – ein schriftlicher Vertrag oder ein Eintrag ins Register sind dafür nicht zwingend nötig. Typische Beispiele sind eine Gemeinschaftspraxis, eine Bürogemeinschaft oder zwei Handwerker, die zusammen Aufträge abwickeln.

Steuerlich ist die GbR eine Personengesellschaft und gilt als Mitunternehmerschaft. Das bedeutet: Die Gesellschaft erzielt zwar gemeinsam Einkünfte, versteuert sie aber nicht selbst. Stattdessen werden die Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt, die ihren Anteil am Gewinn jeweils persönlich versteuern. Genau diese Aufteilung macht die steuerliche Behandlung der GbR etwas aufwendiger als bei einem Einzelunternehmen.

Darf die GbR eine EÜR machen?

Ja. Eine GbR darf ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, solange sie nicht buchführungspflichtig ist. Dabei kommt es darauf an, welche Tätigkeit die GbR ausübt:

Die Buchführungsgrenzen nach § 141 AO liegen bei 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr. Bleibt eine gewerbliche GbR darunter, reicht die einfache EÜR. Wird eine Grenze überschritten, fordert das Finanzamt zur Bilanzierung auf.

Der Gewinn berechnet sich dabei genauso wie beim Einzelunternehmer: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip des § 11 EStG. Entscheidend ist also, wann das Geld tatsächlich geflossen ist. Die GbR erstellt diese Rechnung einmal für die gesamte Gesellschaft – nicht jeder Gesellschafter rechnet für sich.

Die Besonderheit: gesonderte und einheitliche Feststellung

Hier unterscheidet sich die GbR deutlich vom Einzelunternehmen. Weil mehrere Personen am Gewinn beteiligt sind, wird der Gewinn der GbR in einem eigenen Verfahren festgestellt: der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung nach § 180 AO.

Der Ablauf sieht so aus:

  1. Die GbR ermittelt ihren Gewinn. Über die EÜR wird der gemeinsame Gewinn der Gesellschaft berechnet und in der Anlage EÜR erfasst.
  2. Die Feststellungserklärung wird abgegeben. Die GbR reicht die Feststellungserklärung beim Finanzamt ein. Das Finanzamt stellt den Gewinn „gesondert" (für die GbR) und „einheitlich" (für alle Gesellschafter gemeinsam) fest.
  3. Der Gewinn wird verteilt. Der festgestellte Gewinn wird nach dem vereinbarten Anteil auf die Gesellschafter aufgeteilt – etwa hälftig oder nach individueller Quote.
  4. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil. Der zugewiesene Gewinnanteil fließt in die eigene Einkommensteuererklärung des jeweiligen Gesellschafters ein und wird dort mit dessen persönlichem Steuersatz versteuert.

Wichtig: Die Anlage EÜR wird für die GbR abgegeben – einmal für die Gesellschaft, elektronisch über ELSTER. Sie ist Bestandteil der Feststellungserklärung. Die Einkommensteuer fällt dagegen erst eine Ebene tiefer an, nämlich bei jedem Gesellschafter einzeln.

Diese Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ist der Kern des GbR-Steuerrechts: Die GbR ermittelt und stellt fest, die Gesellschafter versteuern. So wird sichergestellt, dass jeder Beteiligte genau seinen Anteil mit seinem individuellen Steuersatz versteuert.

Gewerbesteuer bei der GbR

Ob eine GbR Gewerbesteuer zahlt, hängt allein von ihrer Tätigkeit ab:

Art der GbRGewerbesteuer
Freiberufliche GbRKeine Gewerbesteuer – freiberufliche Tätigkeit ist nicht gewerbesteuerpflichtig
Gewerbliche GbRGewerbesteuerpflichtig, mit Freibetrag von 24.500 € auf Gesellschaftsebene

Eine gewerblich tätige GbR zahlt Gewerbesteuer. Der Vorteil: Der Freibetrag von 24.500 € gilt auf Ebene der Gesellschaft. Nur der Gewerbeertrag oberhalb dieses Betrags wird mit Gewerbesteuer belastet. Eine rein freiberufliche GbR übt dagegen keine gewerbliche Tätigkeit aus und zahlt deshalb gar keine Gewerbesteuer.

Worauf gewerbliche GbR achten sollten, ist die Frage der Abfärbung: Sind in einer ansonsten freiberuflichen GbR auch gewerbliche Einkünfte enthalten, kann das unter Umständen die gesamte Tätigkeit gewerblich „einfärben". Mehr zur gewerblichen Tätigkeit und ihren Pflichten findest du im Ratgeber EÜR im Kleingewerbe.

Schritt für Schritt zur EÜR der GbR

  1. Belege und Buchungen gemeinsam sammeln. Erfasst alle Einnahmen und Ausgaben der GbR laufend – idealerweise über ein gemeinsames Geschäftskonto, damit nichts vermischt wird.
  2. Kategorien zuordnen. Ordne jede Buchung der passenden ELSTER-Kategorie zu, etwa Wareneinkauf, Raumkosten oder Fahrtkosten. Mit dem privaten Pkw sind betrieblich 0,30 €/km ansetzbar.
  3. Gewinn der GbR ermitteln. Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den gemeinsamen Gewinn der Gesellschaft. Sonderregeln beachten – Bewirtung ist nur zu 70 % abziehbar.
  4. Anlage EÜR für die GbR übermitteln. Die Anlage EÜR wird einmal für die Gesellschaft über ELSTER abgegeben, als Teil der Feststellungserklärung.
  5. Gewinn verteilen und versteuern. Das Finanzamt verteilt den festgestellten Gewinn auf die Gesellschafter; jeder gibt seinen Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung an.

Wer Einnahmen, Ausgaben und Belege der GbR nicht in Excel pflegen möchte, nutzt eine App: EÜR Einfach erfasst jede Buchung samt Beleg, schlägt automatisch die passende ELSTER-Kategorie vor und bereitet die Werte für die Anlage EÜR auf.

Deine EÜR – ohne Excel, ohne BWL-Studium

EÜR Einfach erfasst Einnahmen, Ausgaben, Fahrten und Belege, sortiert alles nach amtlicher ELSTER-Gliederung und exportiert deine fertige EÜR als PDF oder DATEV. Einmal kaufen, kein Abo.

Die Feststellungserklärung der GbR und die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter sind in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist.

Häufige Fragen zur EÜR der GbR

Muss eine GbR eine EÜR machen?

Eine GbR ermittelt ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung, solange sie nicht buchführungspflichtig ist. Eine freiberufliche GbR darf immer die EÜR nutzen, eine gewerbliche GbR, solange sie unter den Buchführungsgrenzen von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr bleibt. Wird die GbR buchführungspflichtig, muss sie stattdessen eine Bilanz erstellen.

Wie wird der Gewinn der GbR versteuert?

Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer, denn sie ist eine Personengesellschaft. Der gemeinsame Gewinn wird auf die Gesellschafter nach ihrem Anteil verteilt, und jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung. Die Höhe der Steuer hängt damit vom persönlichen Steuersatz jedes Gesellschafters ab.

Was ist die Feststellungserklärung?

Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung nach § 180 AO ist die Steuererklärung der GbR. Das Finanzamt stellt darin den gemeinsamen Gewinn der GbR fest und verteilt ihn auf die Gesellschafter nach ihrem Anteil. Die festgestellten Anteile werden anschließend in die jeweilige Einkommensteuererklärung der Gesellschafter übernommen.

Zahlt eine GbR Gewerbesteuer?

Eine gewerblich tätige GbR zahlt Gewerbesteuer. Auf Ebene der Gesellschaft gilt dabei ein Freibetrag von 24.500 €, nur der darüber liegende Gewerbeertrag wird belastet. Eine rein freiberufliche GbR übt keine gewerbliche Tätigkeit aus und zahlt deshalb keine Gewerbesteuer.

Wer gibt die Anlage EÜR ab?

Die Anlage EÜR wird für die GbR abgegeben, also einmal für die Gesellschaft, und elektronisch über ELSTER übermittelt. Sie ist Bestandteil der Feststellungserklärung der GbR. Der dort ermittelte Gewinn wird anschließend auf die Gesellschafter verteilt, die ihren Anteil in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung angeben.

Der Funktionsumfang der genannten Produkte kann sich ändern; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der Anbieter.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr. Marken- und Produktnamen gehören ihren jeweiligen Inhabern; es besteht keine Verbindung oder Partnerschaft.