Kleingewerbe

EÜR für Kleingewerbe – Gewinn richtig ermitteln

Du hast ein Kleingewerbe angemeldet oder planst es – und fragst dich, wie du deinen Gewinn ans Finanzamt meldest? Die gute Nachricht: Als Kleingewerbe ermittelst du deinen Gewinn fast immer mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung. In diesem Ratgeber erfährst du, was ein Kleingewerbe genau ist, warum du es nicht mit dem Kleinunternehmer verwechseln solltest, welche Steuern anfallen und wie du deine EÜR Schritt für Schritt machst.

Aktualisiert: Juni 2026 Lesezeit: ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Kleingewerbe ist eine Betriebsform – ein nicht im Handelsregister eingetragenes Gewerbe ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb.
  • Kleingewerbe ≠ Kleinunternehmer: Das eine ist die Gewerbeform, das andere ein Umsatzsteuer-Status nach § 19 UStG.
  • Den Gewinn ermittelst du per Einnahmenüberschussrechnung, solange du unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn bleibst.
  • Gewerbesteuer fällt erst über dem Freibetrag von 24.500 € an (für natürliche Personen und Personengesellschaften).

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine gewerbliche Betriebsform für kleinere selbstständige Tätigkeiten. Der Begriff beschreibt einen Gewerbetreibenden, der kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist: Dein Betrieb erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb und wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Das macht vieles einfacher – etwa die Buchhaltung und die Gewinnermittlung.

Damit du als Kleingewerbe loslegen kannst, brauchst du eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Anschließend meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Deinen Gewinn ermittelst du danach per Einnahmenüberschussrechnung – also schlicht: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Wichtig: Ein Kleingewerbe ist immer ein Gewerbe. Freiberufler wie Designer, Texter oder Ärzte betreiben dagegen kein Gewerbe und melden auch keines an. Wenn du unsicher bist, wo du eingeordnet wirst, hilft der Ratgeber EÜR für Freiberufler bei der Abgrenzung.

Kleingewerbe ≠ Kleinunternehmer

Das ist die wohl häufigste Verwechslung – und sie ist verständlich, weil beide Begriffe das Wort „klein" tragen. Trotzdem meinen sie etwas völlig Verschiedenes: Das Kleingewerbe ist eine Betriebsform, der Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist ein Umsatzsteuer-Status. Die folgende Tabelle stellt beides gegenüber:

MerkmalKleingewerbeKleinunternehmer (§ 19 UStG)
Was ist es?Gewerbliche BetriebsformUmsatzsteuer-Status
RegeltRechtsform & BuchführungUmgang mit der Umsatzsteuer
Grenzenunter 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn (EÜR erlaubt)Vorjahr max. 25.000 €, laufendes Jahr max. 100.000 € Umsatz
AnmeldungGewerbeanmeldung beim GewerbeamtWahl im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Umsatzsteuerkann ausgewiesen werdenwird nicht ausgewiesen

Beide Eigenschaften lassen sich kombinieren: Sehr viele Kleingewerbe nutzen zusätzlich die Kleinunternehmerregelung, weil das die Umsatzsteuer komplett aus der Buchhaltung heraushält. Du musst es aber nicht – ein Kleingewerbe kann auch ganz normal umsatzsteuerpflichtig sein. Wie der Status funktioniert und für wen er sich lohnt, liest du im Ratgeber EÜR für Kleinunternehmer.

Merksatz: „Kleingewerbe" beantwortet die Frage Welche Betriebsform?, „Kleinunternehmer" die Frage Wie halte ich es mit der Umsatzsteuer?. Zwei Fragen, zwei Antworten – unabhängig voneinander.

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Als Kleingewerbe können grundsätzlich drei Steuerarten relevant sein:

Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € bedeutet nicht, dass du unterhalb gar nichts melden musst. Du gibst trotzdem deine EÜR und – sofern verlangt – die Gewerbesteuererklärung ab; es fällt nur keine Gewerbesteuer an.

EÜR fürs Kleingewerbe

Für die meisten Kleingewerbe ist die Einnahmenüberschussrechnung die richtige Methode der Gewinnermittlung. Du darfst sie nutzen, solange dein Betrieb unter den Buchführungsgrenzen nach § 141 AO bleibt: 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr. Erst darüber wirst du buchführungspflichtig und müsstest eine Bilanz erstellen. In der Praxis erreichen klassische Kleingewerbe diese Grenzen so gut wie nie.

Die EÜR folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld zufließt, eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du sie bezahlst. Dein Gewinn ist dann ganz einfach: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Diesen Gewinn überträgst du in die Anlage EÜR und übermittelst sie elektronisch über ELSTER – in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Typische Betriebsausgaben, die deinen Gewinn mindern, sind unter anderem:

Schritt für Schritt zur EÜR

  1. Gewerbe anmelden. Melde dein Kleingewerbe beim Gewerbeamt an und warte auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamts – dort wählst du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
  2. Einnahmen und Ausgaben erfassen. Halte jede Buchung mit Datum, Betrag und Beleg fest – am besten laufend statt erst am Jahresende. Ein separates Geschäftskonto erleichtert die saubere Trennung von Privatem.
  3. Kategorien zuordnen. Ordne jede Buchung der passenden ELSTER-Kategorie zu, etwa „Wareneinkauf" oder „Übrige Betriebsausgaben". Beachte das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG.
  4. Gewinn berechnen. Ziehe die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab. Das Ergebnis ist dein steuerlicher Gewinn.
  5. Anlage EÜR übermitteln. Übertrage die Werte in die Anlage EÜR und sende sie elektronisch über ELSTER zusammen mit deiner Steuererklärung.

Wer das nicht von Hand machen möchte, nutzt eine App: EÜR Einfach erfasst Buchungen samt Beleg, ordnet sie automatisch den passenden ELSTER-Kategorien zu und bereitet die Werte für deine Anlage EÜR auf.

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Häufige Fragen zum Kleingewerbe

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Ein Kleingewerbe ist eine Betriebsform: ein Gewerbe, das nicht ins Handelsregister eingetragen ist und keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Der Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist dagegen ein reiner Umsatzsteuer-Status: Wer ihn nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Beides hat nichts miteinander zu tun – du kannst ein Kleingewerbe betreiben und gleichzeitig die Kleinunternehmerregelung wählen, musst es aber nicht.

Muss ich fürs Kleingewerbe eine EÜR machen?

In der Regel ja. Als Kleingewerbetreibender bist du nicht buchführungspflichtig, solange du unter den Buchführungsgrenzen von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr (§ 141 AO) bleibst. Du ermittelst deinen Gewinn dann per Einnahmenüberschussrechnung und gibst die Anlage EÜR mit deiner Steuererklärung ab.

Zahle ich als Kleingewerbe Gewerbesteuer?

Grundsätzlich unterliegt jedes Gewerbe der Gewerbesteuer. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. Erst auf den Gewinn oberhalb dieses Freibetrags fällt Gewerbesteuer an. Viele kleine Gewerbe bleiben darunter und zahlen faktisch keine Gewerbesteuer. Für GmbH oder AG gilt der Freibetrag nicht.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?

Ja. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe und muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, bevor du loslegst. Das Finanzamt schickt dir danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Freiberufler hingegen melden kein Gewerbe an, sondern melden sich nur beim Finanzamt.

Rechne ich mit Brutto oder Netto?

Das hängt von deinem Umsatzsteuer-Status ab. Nutzt du als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung, rechnest du mit Bruttobeträgen, weil du keine Umsatzsteuer ausweist und auch keine Vorsteuer ziehst. Weist du dagegen Umsatzsteuer aus, trennst du in der EÜR den Nettobetrag von der Umsatzsteuer und führst die Steuer ans Finanzamt ab.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr.