Kleinunternehmer

EÜR für Kleinunternehmer – einfach erklärt

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG hast du es bei der Steuer besonders einfach: keine Umsatzsteuer, keine Bilanz – nur eine schlanke Einnahmenüberschussrechnung. In diesem Ratgeber erfährst du, wer als Kleinunternehmer gilt, warum du fast immer die EÜR machst, wieso du mit Brutto-Beträgen rechnest und wie deine EÜR an einem konkreten Beispiel aussieht.

Aktualisiert: Juni 2026 Lesezeit: ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
  • Kleinunternehmer sind nie buchführungspflichtig und machen ihren Gewinn über die EÜR.
  • Seit 2025: Vorjahresumsatz max. 25.000 € und laufendes Jahr max. 100.000 €.
  • Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer ab.
  • In der EÜR wird deshalb mit Brutto-Beträgen gerechnet.

Wer ist Kleinunternehmer (§ 19 UStG)?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht. Wer sie nutzt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Ob du Kleinunternehmer bist, hängt allein von deinem Umsatz ab – nicht von der Rechtsform oder der Art deiner Tätigkeit.

Seit 2025 gelten neue, höhere Umsatzgrenzen. Maßgeblich sind zwei Werte:

Umsatzgrenze (seit 2025)Betrag
Umsatz im Vorjahr (max.)25.000 €
Umsatz im laufenden Jahr (max.)100.000 €

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht überschreiten und der Umsatz des laufenden Jahres muss unter 100.000 € bleiben. (Bis Ende 2024 galten die niedrigeren Grenzen von 22.000 € bzw. 50.000 € – diese sind seit 2025 überholt.)

Warum Kleinunternehmer fast immer die EÜR machen

Kleinunternehmer sind im Rahmen ihrer kleinunternehmerischen Tätigkeit nie buchführungspflichtig. Die Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanz greift erst, wenn ein Gewerbebetrieb die Grenzen des § 141 AO überschreitet – nämlich 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr. Diese Werte liegen weit über dem, was ein Kleinunternehmer per Definition erreichen kann.

Die Folge: Als Kleinunternehmer ermittelst du deinen Gewinn praktisch immer über die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das ist die einfachste Form der Gewinnermittlung – und für dich besonders schlank, weil die Umsatzsteuer komplett wegfällt.

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben. Mehr braucht es auch für Kleinunternehmer nicht. Keine Bilanz, keine Inventur, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Besonderheit Umsatzsteuer: Brutto rechnen

Das ist der entscheidende Unterschied zu Selbstständigen mit Regelbesteuerung: Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und ziehst keine Vorsteuer ab. Beides spielt für dich in der EÜR also keine Rolle.

Daraus folgt eine einfache Regel: Du rechnest in deiner EÜR durchgängig mit Brutto-Beträgen.

Kaufst du Material für 119 € inklusive 19 % Umsatzsteuer, buchst du als Kleinunternehmer die vollen 119 € als Ausgabe – nicht 100 € netto. Die enthaltene Umsatzsteuer ist für dich ein echter Kostenbestandteil.

EÜR Kleinunternehmer: ein Rechenbeispiel

Schauen wir uns das an einem konkreten Beispiel an. Lisa ist Kleinunternehmerin und bietet als Selbstständige kleine Webdesign-Aufträge an. In einem Jahr nimmt sie 18.000 € ein – ohne Umsatzsteuer, da sie unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Ihre Betriebsausgaben erfasst sie allesamt mit den Brutto-Beträgen:

PostenBetrag (brutto)
Betriebseinnahmen (Honorare)18.000 €
− Material / Software-Lizenzen2.400 €
− Telefon & Internet720 €
− Fahrtkosten (1.000 km × 0,30 €)300 €
− Bürobedarf480 €
Summe Betriebsausgaben3.900 €
Gewinn (18.000 € − 3.900 €)14.100 €

Lisas Gewinn beträgt also 14.100 €. Diesen Betrag überträgt sie in ihre Anlage EÜR und versteuert ihn im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung. Eine Umsatzsteuer-Erklärung mit Voranmeldungen entfällt für sie komplett – ein großer Vorteil der Kleinunternehmerregelung.

Beachte: Auch ohne Umsatzsteuer gelten die üblichen Regeln für Betriebsausgaben. Fahrten setzt du mit 0,30 € pro Kilometer an, Bewirtungskosten sind zu 70 % abziehbar und Verpflegungsmehraufwand mit 28 € bzw. 14 € je nach Abwesenheit.

Was passiert beim Überschreiten der Grenze?

Wächst dein Geschäft, kann die Kleinunternehmereigenschaft enden. Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € Umsatz, wirst du ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig und wechselst in die Regelbesteuerung. Auch wenn dein Vorjahresumsatz über 25.000 € lag, gilt die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr nicht mehr.

In der Regelbesteuerung weist du dann Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, führst sie ans Finanzamt ab und darfst im Gegenzug die Vorsteuer aus deinen Einkäufen abziehen. Deine EÜR rechnest du ab diesem Moment mit Netto-Beträgen, und die vereinnahmte bzw. gezahlte Umsatzsteuer wird gesondert erfasst. Die Gewinnermittlung über die EÜR bleibt aber dieselbe – nur die Umsatzsteuer kommt hinzu.

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Häufige Fragen zur EÜR für Kleinunternehmer

Müssen Kleinunternehmer eine EÜR machen?

Ja. Kleinunternehmer sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln ihren Gewinn deshalb über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Eine Bilanz oder doppelte Buchführung ist nicht erforderlich – der Gewinn ergibt sich einfach aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Wo trage ich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer in der EÜR ein?

Gar nicht. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer ab. In der EÜR werden deshalb keine Umsatzsteuerbeträge gesondert erfasst – Einnahmen und Ausgaben werden mit den vollen Brutto-Beträgen angesetzt.

Welche Umsatzgrenzen gelten 2025 für Kleinunternehmer?

Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft ab diesem Zeitpunkt.

Brauche ich als Kleinunternehmer einen Steuerberater?

Nein, eine Pflicht besteht nicht. Gerade weil Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer und mit Brutto-Beträgen rechnen, ist die EÜR sehr überschaubar. Mit sauber erfassten Belegen und einer App wie EÜR Einfach lässt sich die Einnahmenüberschussrechnung problemlos selbst erstellen.

Rechnen Kleinunternehmer in der EÜR mit Brutto oder Netto?

Mit Brutto. Da Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen, ist die in den Einkäufen enthaltene Umsatzsteuer Teil der Betriebsausgabe – du setzt also den vollen Rechnungsbetrag an. Auch deine Einnahmen erfasst du in voller Höhe, weil du keine Umsatzsteuer abführst.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr.