EÜR in der Steuererklärung – so trägst du sie richtig ein
Deine Einnahmenüberschussrechnung steht – doch wohin in der Steuererklärung gehört sie eigentlich? In diesem Ratgeber erfährst du, wie EÜR und Einkommensteuererklärung zusammenhängen, welche Anlagen du brauchst (Anlage EÜR plus Anlage S oder G), wie dein Gewinn versteuert wird und wie du alles Schritt für Schritt über ELSTER einreichst – inklusive aller Fristen für 2026.
- Der EÜR-Gewinn fließt in dein zu versteuerndes Einkommen – darauf wird Einkommensteuer berechnet.
- Du brauchst immer die Anlage EÜR, dazu Anlage S (selbständige Arbeit) oder Anlage G (Gewerbe).
- Abgabe verpflichtend elektronisch über ELSTER, Papier nur im Härtefall.
- Frist: in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater länger.
Wie EÜR und Steuererklärung zusammenhängen
Die Einnahmenüberschussrechnung ist keine eigene Steuererklärung, sondern ein Baustein deiner Einkommensteuererklärung. Sie beantwortet nur eine einzige Frage: Wie hoch war dein Gewinn? Dieser Gewinn ergibt sich aus der einfachen Formel Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Dabei gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG – entscheidend ist, wann das Geld tatsächlich geflossen ist, nicht wann die Rechnung gestellt wurde.
Dieser Gewinn bleibt aber nicht für sich stehen. Er zählt zu deinen Einkünften und fließt in dein zu versteuerndes Einkommen. Hast du daneben weitere Einkünfte – etwa aus einer Anstellung, aus Vermietung oder Kapitalerträge – werden alle zusammengerechnet. Auf das Gesamteinkommen berechnet das Finanzamt deine Einkommensteuer nach deinem persönlichen Steuersatz.
Merksatz: Die Anlage EÜR liefert den Gewinn, die Anlage S oder G überträgt ihn in deine Einkommensteuererklärung. Erst dort wird daraus dein steuerpflichtiges Einkommen.
Welche Anlagen brauchst du?
Für die Steuererklärung mit EÜR brauchst du in jedem Fall mehrere Formulare. Welche das sind, hängt davon ab, ob du freiberuflich/selbständig oder gewerblich tätig bist. Die folgende Tabelle stellt die nötigen Anlagen gegenüber:
| Anlage | Wofür | Wer braucht sie |
|---|---|---|
| Anlage EÜR | Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen und -ausgaben strukturiert nach Zeilen | Immer – jede:r, der den Gewinn per EÜR ermittelt |
| Anlage S | Einkünfte aus selbständiger Arbeit (freiberuflich und ähnlich) | Freiberufler, sonstige Selbständige |
| Anlage G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | Gewerbetreibende, z. B. Kleingewerbe, Onlinehandel |
| Mantelbogen (ESt 1 A) | Allgemeine Angaben zur Person und Steuererklärung | Immer |
Die Anlage EÜR brauchst du also immer. Zusätzlich kommt entweder die Anlage S oder die Anlage G hinzu – je nach Art deiner Tätigkeit. Beide übertragen den in der Anlage EÜR ermittelten Gewinn als Einkünfte in deine Erklärung. Den Aufbau und das Ausfüllen der Anlage EÜR erklärt der eigene Ratgeber im Detail.
Anlage S oder Anlage G?
Die entscheidende Frage ist: Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender? Davon hängt ab, ob du die Anlage S oder die Anlage G nutzt.
- Anlage S nutzen Freiberufler und sonstige selbständig Tätige – etwa Designer, Texter, Berater, Ärzte, Anwälte oder Journalisten. Sie üben einen „Katalogberuf" oder eine vergleichbare Tätigkeit aus und müssen kein Gewerbe anmelden.
- Anlage G nutzen Gewerbetreibende, also alle, die ein Gewerbe angemeldet haben – zum Beispiel ein Kleingewerbe, ein Handwerksbetrieb oder ein Onlinehandel. Auf gewerbliche Gewinne kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen, allerdings erst ab einem Freibetrag von 24.500 € pro Jahr (nur für natürliche Personen und Personengesellschaften).
Übst du beide Tätigkeiten aus – etwa freiberufliches Beraten und nebenbei ein Gewerbe –, brauchst du beide Anlagen und in der Regel für jeden Betrieb eine eigene Anlage EÜR.
Nicht zu verwechseln ist das Ganze mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese betrifft nur die Umsatzsteuer und ist keine Betriebsform. Ein Kleingewerbe kann zusätzlich Kleinunternehmer sein – beides schließt sich nicht aus. Mehr dazu im Ratgeber EÜR für Kleinunternehmer.
Schritt für Schritt zur fertigen Erklärung
- Gewinn ermitteln. Stelle alle Betriebseinnahmen und -ausgaben des Jahres zusammen und berechne den Gewinn nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Achte auf Sonderregeln, etwa die nur zu 70 % abziehbaren Bewirtungskosten oder die Verpflegungspauschalen von 14 € (über 8 h) und 28 € (ganztägig).
- Anlage EÜR ausfüllen. Trage Einnahmen und Ausgaben in die passenden Zeilen bzw. ELSTER-Kategorien ein. ELSTER berechnet den Gewinn automatisch.
- Anlage S oder G ausfüllen. Übertrage den Gewinn in die zu deiner Tätigkeit passende Anlage – Anlage S für selbständige Arbeit, Anlage G für Gewerbe. So werden aus dem Gewinn deine steuerpflichtigen Einkünfte.
- Über ELSTER übermitteln. Reiche Mantelbogen, Anlage EÜR und Anlage S bzw. G gemeinsam elektronisch über ELSTER ein. Prüfe vorher alle Werte auf Plausibilität.
Wer das nicht von Hand machen möchte, nutzt eine App: EÜR Einfach erfasst Buchungen samt Beleg, ordnet sie automatisch den passenden amtlichen ELSTER-Kategorien zu und bereitet die Werte für die Anlage EÜR auf. Die Übermittlung selbst läuft anschließend über ELSTER oder deinen Steuerberater. Wie die elektronische Abgabe genau abläuft, erklärt der Ratgeber EÜR mit ELSTER.
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Fristen für 2026
Die Anlage EÜR gehört zur Steuererklärung und unterliegt damit derselben Abgabefrist. Diese Termine solltest du kennen:
- Ohne Steuerberater: in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Für das Jahr 2025 ist also der 31. Juli 2026 der Stichtag.
- Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Die Frist verlängert sich deutlich – das Finanzamt räumt erstellenden Beratern mehr Zeit ein.
Versäumst du die Frist, kann das Finanzamt deinen Gewinn schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen. Eine Schätzung fällt erfahrungsgemäß selten zu deinen Gunsten aus – gib lieber pünktlich und vollständig ab.
Häufige Fragen
Wo trage ich die EÜR in der Steuererklärung ein?
Deine Einnahmenüberschussrechnung trägst du in das amtliche Formular Anlage EÜR ein. Diese Anlage wird zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung über ELSTER übermittelt. Der dort ermittelte Gewinn fließt anschließend in die Anlage S (selbständige Arbeit) oder die Anlage G (Gewerbebetrieb) und damit in dein zu versteuerndes Einkommen.
Brauche ich Anlage S oder Anlage G?
Das hängt von deiner Tätigkeit ab. Freiberufler und sonstige Selbständige nutzen die Anlage S für Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gewerbetreibende, etwa ein Kleingewerbe oder Onlinehändler, nutzen die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Anlage EÜR gibst du in beiden Fällen ab. Übst du beide Tätigkeiten aus, brauchst du beide Anlagen.
Bis wann muss die Steuererklärung mit EÜR abgegeben werden?
In der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres. Lässt du deine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, verlängert sich die Frist deutlich. Die Anlage EÜR gehört zur Steuererklärung und unterliegt damit derselben Frist.
Wird der EÜR-Gewinn versteuert?
Ja. Der Gewinn aus deiner Einnahmenüberschussrechnung (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) zählt zu deinen Einkünften und fließt über die Anlage S oder G in dein zu versteuerndes Einkommen. Darauf wird Einkommensteuer berechnet. Wie hoch sie ausfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz und weiteren Einkünften ab.
Muss ich die EÜR elektronisch abgeben?
Ja. Die Anlage EÜR ist grundsätzlich verpflichtend elektronisch über ELSTER zu übermitteln. Eine Abgabe in Papierform ist nur in Härtefällen erlaubt und muss beim Finanzamt beantragt werden. Eine App wie EÜR Einfach bereitet die Werte auf und exportiert sie als PDF oder DATEV, die Übermittlung selbst läuft über ELSTER oder deinen Steuerberater.